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Jahrestagung DER BETRIEB: Flexibilität, Transparenz & De-Risking  

11 September 2026

Wie gewinnt die betriebliche Altersversorgung als zunehmend wichtige Säule mehr Verbreitung? Welche Leitplanken setzt die Rechtsprechung? Und welche Rolle spielen Transparenz und Datenqualität in der Umsetzung? Diese Fragen und noch viel mehr wurden auf der Tagung heiß diskutiert.

Impulse für die bAV von morgen

Die 38. Jahrestagung DER BETRIEB zur betrieblichen Altersversorgung am 10.06.2026 in Düsseldorf brachte die wichtigsten Themen der bAV auf den Punkt: Wie gewinnt die betriebliche Altersversorgung als zunehmend wichtige Säule mehr Verbreitung? Welche Leitplanken setzt die Rechtsprechung? Und welche Rolle spielen Transparenz und Datenqualität in der Umsetzung? Die Beiträge kombinierten rechtliche Einordnung mit klaren Praxisimpulsen und lieferte den Teilnehmern die unterschiedlichen Positionen der hochkarätigen Referentinnen und Referenten nachzuvollziehen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Judith May und Dr. André Geilenkothen (Marsh).

Reformimpulse: Anreize und Gestaltungsfreiräume über Reichweite

In der Diskussion zur Systemoffenheit u. a. ausgehend vom Plädoyer von Carsten Strube (Marsh), rückten praxistaugliche Zugänge in den Fokus: Unternehmen benötigen Gestaltungsfreiräume und Rechtssicherheit, damit Lösungen zur betrieblichen Situation und Leistungsfähigkeit passen, insbesondere bei kleineren Arbeitgebern. Impulse zur Stärkung der Altersvorsorge, u. a. von Stefan Oecking (Vorstandsvorsitzender IVS), betonten zudem, dass Vorsorge stärker „mitwachsen“ muss, wenn sie langfristig tragfähig sein soll.

Flexibilität. Klarheit. Obligatorium?

Die Forderungen des Eberbacher Kreises, die von Dr. Anna Verena Böhm (Baker McKenzie) vorgestellt wurden, knüpften daran an. Sie bündelten Erwartungen an den Gesetzgeber: Mehr Flexibilität, Kostensicherheit und rechtliche Klarheit – vor allem dort, wo Unternehmen Harmonisierung, Übertragungen und konsistente Regelwerke umsetzen müssen. Carsten Velten (Deutsche Telekom) sieht ein Erfordernis, die bAV neu zu denken und Vorteile klarer herauszuarbeiten, um neben der neu reformierten pAV zu bestehen. Beim Thema Obligatorium waren die Referenten sich uneinig: Oecking hielt reine Freiwilligkeit für nicht ausreichend, Böhm und Strube hielten dagegen die Belastungen insbesondere für KMUs für zu hoch und sehen die Lösung eher in einer stärkeren Anpassbarkeit der Modelle an individuelle Unternehmenserfordernisse.

Praxisblick: Was Teilnahmequoten wirklich erhöht

Die Praxisimpulse aus dem Interview mit Stefanie Rhein (Bundesarbeitgeberverband Chemie) und Marcus Mueller (Covestro), machten deutlich, wie stark Teilnahmequoten von der Ausgestaltung abhängen: Verständliche Optionen, klare Wahlmöglichkeiten und ein Kommunikationskonzept, das Zielgruppen tatsächlich erreicht. Schlanke, datenschutzkonforme Prozesse und eindeutige Verantwortlichkeiten erweisen sich dabei als zentrale Erfolgsfaktoren. Einen weiteren Praxisanker setzten am Nachmittag Michael Quotschalla (INEOS) und Dr. Udo Müller (Marsh) mit ihrem Blick auf ein vereinfachtes bAV-Design und konsequente Kommunikation.

Rechtsprechung: Orientierung durch aktuelle BAG-Linien

Stephanie Rachor (Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht) ordnete aktuelle Linien praxisnah ein, u. a. zu Zuschusspflichten, Anpassungsfragen und Konstellationen bei Arbeitgeberwechseln. Der Kernpunkt für die Umsetzung: Unternehmen stärken ihre Position, wenn sie Entscheidungen sauber dokumentieren, Schnittstellen zum Versorgungsträger aktiv steuern und typische Fehlerquellen frühzeitig adressieren.

Prof. Dr. Annekatrin Veit (Luther) gab einen kompakten Überblick über aktuelle lohn- und bilanzsteuerrechtliche Entwicklungen in der bAV, von Fördergrenzen und Gestaltungsspielräumen bis zu praxisrelevanten Rechtsprechungslinien.

Transparenz & Fair Pay: Vorbereitung wird zum Wettbewerbsvorteil

Mit Blick auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zeigte Prof. Dr. Gregor Thüsing (Universität Bonn): Auch vor der nationalen Umsetzung lohnt sich Vorbereitung – organisatorisch, rechtlich und datengetrieben.

Peggy Backasch (Deutsche Telekom) machte deutlich, dass Entgelttransparenz kein „reines HR-Thema“ mehr ist, sondern ein konzernweites Transformationsprogramm. Im Mittelpunkt stehen belastbare Datenlogik und Governance, von der Harmonisierung der Lohnarten bis zur Dokumentation von Entscheidungs- und Bonuslogiken. Als Praxisbeispiel verwies sie auf skalierbare Reporting- und Auskunftsprozesse (u. a. systemgestützt), die bereits heute eine hohe Zahl individueller Anfragen effizient abbilden. Ihr Fazit: Wer Führungskräfte frühzeitig befähigt und IT sowie Kommunikation konsequent einbindet, schafft Transparenzfähigkeit und reduziert spätere Reibungsverluste bei Umsetzung und Mitbestimmung.

Auch Nicole Roth und Lutz Merkler (Schwarz Corporate HR Solutions) betonten in ihrem Vortrag die Wichtigkeit der Transparenz und zeigten, wie ein digitales Vorsorgeportal als „Single Point of Truth“ Orientierung für Mitarbeitende schafft. Zudem erhöhe es die Nutzung von Arbeitgeber-Benefits nachhaltig. Ihre Botschaft: Nicht auf den Gesetzgeber warten, sondern „Voraushandeln“.

Risikotransfer: Buy-in/Buy-out als strategischer Baustein

Den krönenden Abschluss bildete das Pitch-Battle zwischen Dr. Alexander Schramm (Munich Re Markets) und Tilo Kraus (Vedra Pensions) zu Buy-in und Buy-out-Ansätzen. Hier wurden die Vorteile der jeweiligen Instrumente im Hinblick auf den Risikotransfer noch einmal deutlich. Zentrale Entscheidungsdimensionen sind dabei: Governance, Bilanz- und Regulierungseffekte sowie die jeweils passende Zielgruppe. Für viele Unternehmen gewinnt Risikotransfer als Baustein im Gesamtbild aus Finanzierung, Risiko und Kommunikation weiter an Bedeutung.

Ausblick: Wiedersehen am 02.06.2027

Die Jahrestagung bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Einordnung, Erfahrung und Austausch auf hohem Niveau. Merken Sie sich den 02.06.2027 vor, wenn Sie nächstes Jahr (wieder) dabei sein möchten: Auch dann erwarten wir wieder neue Impulse für die bAV sowie konkrete Praxisansätze, die sich direkt in Unternehmen übersetzen lassen.

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