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„Altersversorgung in Deutschland – neue Weichenstellung?“  

27 August 2025

Die Jahrestagung DER BETRIEB bot bAV-Entscheidern eine gelungene Auswahl hochkarätiger Referent:innen.

Die 37. Jahrestagung DER BETRIEB am 5. Juni 2025 in Düsseldorf bot bAV-Entscheidern in Wirtschaftsunternehmen unter dem Titel „Altersversorgung in Deutschland – neue Weichenstellung?“ ein säulen-übergreifendes Spektrum an Themen.

Die Veranstaltung wurde von Dr. Judith May und Dr. André Geilenkothen, Mercer, moderiert und lieferte den Teilnehmer:innen eine hervorragende Gelegenheit, mit hochkarätigen Referent:innen zu diskutieren. Dazu gehörten Stephanie Rachor, Vorsitzende Richterin des 3. Senats am BAG; Beate Petry, Director Global Pensions & Benefits bei BASF und seit Mai 2025 Vorstandsvorsitzende der aba sowie Dr. Dina Frommert, Abteilungsleiterin Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung. Zudem waren Marktakteure aus Industrie und Wirtschaft vertreten.

Summary

Die 37. Jahrestagung DER BETRIEB hat den Reformbedarf der Altersversorgung in Deutschland umrissen und diskutiert. Einig waren sich die Referent:innen darin, dass eine nachhaltige Rentenreform ohne den Gesetzgeber nicht möglich ist. Die Reform sollte sich, um einen auskömmlichen Versorgungsgrad zu erzielen, nicht auf Reparaturgesetze beschränken und säulen-, partei- und Legislatur übergreifend angegangen werden. Das geplante Sofortprogramm der Bundesregierung kann dazu nur ein Anfang sein. Außerdem muss der individuelle Versorgungsbedarf sowie Möglichkeiten diesen zu decken klar, transparent und ehrlich kommuniziert werden. Unternehmen sollten ihren Mitarbeitenden möglichst frühzeitig eine Beratung über ihre Altersversorgungsangebote anbieten und ggf. Vorteile von Gruppenabsicherungen nutzen. Auch tarifvertragliche Regelungen bieten Handlungsspielraum für bAV-Konzepte. Eine KI kann bei der bAV-Kommunikation unterstützen, die Expertise von bAV-Expert:innen bleibt aber weiterhin wichtig.

Um den Herausforderungen der modernen Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Gesetzgebern und Sozialversicherungsträgern essenziell.

📆 Save the Date: Am 10. Juni 2026 findet die nächste Veranstaltung statt!  

Überblick: Reformbedarf und Paneldiskussion

Den ersten Aufschlag machte Beate Petry, die optimistisch auf die aktuellen Entwicklungen in der Altersversorgung in Deutschland blickt, obwohl der aktuelle Koalitionsvertrag nur vier Sätze zu dem Thema enthält. Anlass für diesen Optimismus sei das Sofortprogramm der Bundesregierung, das den Weg hin zur größeren Rentenreform hoffen ließe.


Aus Petrys Sicht sollte eine nachhaltige Rentenreform, insbesondere säulenübergreifend, parteiübergreifend und Legislatur-übergreifend angegangen werden. 

In der anschließenden Paneldiskussion zum Thema des Tages waren sich Dr. Anna Verena Böhm, Beate Petry und Stefan Oecking einig, dass ohne den Gesetzgeber eine nachhaltige Rentenreform nicht möglich sein wird. Hierbei sei besonders der Wille zur Transparenz und Vereinfachung bei Gesetzesreformen wichtig. Außerdem solle die Generationengerechtigkeit sowie das erhebliche Haftungsrisiko für KMUs berücksichtigt werden.

Aus dem Teilnehmerkreis wurde nahegelegt, den Blick über den Tellerrand nach Norwegen zu wagen, denn da sei die Transparenz in Bezug auf die zu erwartende Altersversorgung höher und dadurch auch jungen Leuten ein Handlungsbedarf besser vermittelbar.

Bei der Frage Opt-in oder Opt-out befürwortete die Mehrheit der Referent:innen ein Opt-out aufgrund des psychologischen Effekts und der erwartbar höheren Beteiligungsquote. Bedenken diesbezüglich gibt es vor allem wegen möglicher Kannibalisierungseffekte von schon bestehenden Zusagen.

Darüber hinaus bliebe eine ehrliche, frühzeitige und verständliche Beratung für Arbeitnehmende unentbehrlich, um ihnen weiterhin eine informierte Entscheidung ermöglichen zu können.

Einblick: Rechtsprechung und rechtliche Rahmenbedingungen

Nach einer kurzen Kaffeepause, die die anwesenden Teilnehmenden u. a. zum Networking und zum informellen Gespräch mit den Referent:innen nutzen konnten, gewährte Stephanie Rachor ganz im Sinne der allseits geforderten Transparenz, den Blick hinter die Kulissen der Rechtsprechung und beleuchtete die Urteilsfindung hinter aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.
Insbesondere die Hinterbliebenenversorgung, die Probleme bei vorzeitiger Inanspruchnahme der betrieblichen Altersrente sowie die Einordnung tarifvertraglicher Regelungen in Bezug auf Tariföffnungsklausel und Arbeitgeberzuschuss standen im Fokus. 

Trends in der bAV: Steueränderungen und Tarifgestaltung u.v.m.

Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es dann ans Eingemachte. Dr. Dinah Frommert betonte die zunehmende Bedeutung der Invaliditätsabsicherung in der modernen Arbeitswelt und zeigte eine Verschiebung der Invaliditätsgründe als Voraussetzung von Erwerbsminderungsrenten zugunsten psychischer Erkrankungen auf. Sie wies auf die Notwendigkeit einer stärkeren Prävention und Rehabilitation hin.

Steuerexperte Walter Niermann fasste die geplanten steuerlichen Änderungen zusammen, darunter die Anhebung der Entfernungspauschale, die Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen und die verfahrensrechtlichen Änderungen bei der Lohnsteuerberechnung von tarifermäßigtem Arbeitslohn ab 2025, was zu einer Entlastung der Arbeitgeber führe.

Dr. Anna Verena Böhm von Baker McKenzie erläuterte in ihrem Vortrag, dass Tarifverträge mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) böten als Individualvereinbarungen, wobei bei Betriebsöffnungsklauseln auf Transparenz und Integration geachtet werden müsse. Sie betonte die gesetzliche Verantwortung für die Verbreitung der bAV außerhalb von Tarifverträgen.

Praxisbeispiele und Zukunftstechnologien: Entlastung durch KI?

Der dritte Teil der Veranstaltung stellte verschiedene Vorsorgeschwerpunkte aus der Unternehmensrealität unterschiedlicher Marktakteure vor.
So berichtete Benjamin Sum von Mercer, wie eine integrierte Risikoabsicherung in der Altersversorgung für den Kunden Sky sowohl zu einem attraktiven Modell für Arbeitnehmende als auch beherrschbar für den Arbeitgeber wurde. Wesentliche Erfolgsfaktoren waren dabei unter anderem eine hohe Transparenz für Arbeitnehmende und Arbeitgeber durch Beitragsorientierung, eine bedarfsgerechte und administrierbare Verwaltung sowie die Möglichkeit am chancenreichen Kapitalmarkt zu partizipieren. Flankiert wurde das ganze durch eine persönliche Beratung, digitale Kommunikation und viel Flexibilität bei der Beitragsgestaltung.

Andrés Wagner von Zurich Eurolife S.A. berichtete, dass über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmenden seit Corona ein erhöhtes Bedürfnis nach zusätzlicher Alters- und Risikoabsicherung für sich und ihre Hinterbliebenen äußerten, obwohl nur etwa ein Viertel bereits abgesichert sei. Er hob die Vorteile von Gruppen-Absicherungen hervor, die sowohl die Mitarbeiterbindung fördern als auch Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte unterstützten.

Abgerundet wurde die Veranstaltung von Marc Mebert (Mercer) mit der Zukunftstechnologie unserer Zeit, indem er sich mit der Frage beschäftigte, ob die bAV-Kommunikation zukünftig nur noch digital und mithilfe von KI stattfinden wird. Fakt sei, dass der Einsatz von KI in allen Industrien und Geschäftsbereichen diskutiert und dabei mal über- oder unterschätzt werde. In Bezug auf die bAV-Kommunikation könne KI besonders im First-Level-Support zur Effizienzsteigerung beitragen. Komplexere individuelle Sachverhalte sowie unterschiedliche Kommunikationspräferenzen erforderten allerdings weiterhin, die Expertise und Beratung von bAV-Expert:innen.

📆 Wenn Sie bei der nächsten Jahrestagung zur betrieblichen Altersversorgung von DER BETRIEB und Mercer mitdiskutieren möchten, notieren Sie sich gerne vorab den 10. Juni 2026 im Kalender!  

Über den/die Autor:in(nen)
Caroline Rebber

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