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Pensionskassen im Wandel: Wirtschaftliche Stabilisierung und Fortführung der Konsolidierung 

26 Februar 2026

Dieser Beitrag knüpft an den letztjährigen Artikel „Aktuelle Lage der Pensionskassen: Herausforderungen und Chancen“ an und geht auf die Entwicklungen des Jahres 2024 auf Grundlage der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im November 2025 veröffentlichten Pensionskassenstatistiken ein. Zudem werden die Marktentwicklungen im Jahr 2025 betrachtet und die erwartete Auswirkung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) für das Jahr 2026 eingeordnet.

1. Wirtschaftliche Stabilisierung – Kennzahlen auf Basis der BaFin-Statistik

Die folgende Tabelle zeigt wichtige Kennzahlen der Pensionskassen in den letzten fünf Jahren:
  2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl der beaufsichtigten Kassen 135 132 126 124 124
Versichertenanzahl (in Mio.) 9.9 10.1 10.2 10.4 10.5
gebuchte Bruttobeiträge (Mrd. €) 6.9 6.6 6.6 6.4 6.3
Kapitalanlagen (Mrd. €) 186.4 195.1 200.2 206.0 211.7
Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung in % 138.7 143.3 144.6 147.5 150.4
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der veröffentlichten Pensionskassenstatistiken der BaFin

Im Jahr 2024 blieb die Anzahl der beaufsichtigten Pensionskassen mit 124 stabil. Verglichen mit den Vorjahren zeigte sich damit kein weiterer Rückgang bei den von der BaFin beaufsichtigten Pensionskassen. Die Konsolidierungsaktivitäten verliefen daher 2024 auf den ersten Blick weniger ausgeprägt als zuvor.

Die weiteren Kennzahlen bestätigen den Trend einer finanziellen Stabilisierung der Pensionskassen. So stieg die Zahl der Versicherten geringfügig auf rund 10,5 Mio, während die gebuchten Bruttobeiträge mit etwa 6,3 Mrd. € erneut leicht rückläufig waren. Dies deutet zum einen an, dass viele Pensionskassen aus verschiedenen Gründen keine oder wenig Neuzugänge verzeichnen und zum anderen, dass Neuzugänge voraussichtlich eher geringere Leistungen zu erwarten haben.

Das Volumen der Kapitalanlagen stieg dagegen relativ deutlich auf rund 212 Mrd. € an. Hervorzuheben ist dabei die weitere Verbesserung der Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung auf 150,4 %. Hintergrund ist vor allem das gestiegene Zinsniveau, das einerseits die Bewertung der Verpflichtungen entlastet und andererseits neue Ertragsspielräume eröffnet.

2. Marktentwicklungen im Jahr 2025

Die verbesserten Kennzahlen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Pensionskassen weiterhin vor erheblichen organisatorischen Herausforderungen stehen. Insbesondere die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal in Bereichen wie Kapitalanlage, Risikomanagement, IT und Leistungsbearbeitung wird immer schwieriger – und kann damit zunehmend auch die operative Leistungsfähigkeit beeinflussen. Die im Jahr 2025 veröffentlichten Ergebnisse einer von der BaFin durchgeführten Umfrage zum Fachkräftemangel bestätigen, dass dieses Problem insbesondere kleinere und geschlossene Einrichtungen betrifft und überwiegend als strukturell eingestuft wird. Weitere Herausforderungen für Pensionskassen bleiben die effiziente Ressourcennutzung, Kostensenkungen durch Skaleneffekte sowie die Sicherstellung finanzieller Stabilität.

Unterschiedliche Wege zur Konsolidierung

Vor diesem Hintergrund war auch im Jahr 2025 die strukturelle Konsolidierung ein wichtiges Thema bei vielen Einrichtungen. Dabei gibt es keinen einheitlichen Lösungsweg, sondern ein Nebeneinander unterschiedlicher Anpassungsformen:

Häufig werden wesentliche operative Funktionen ausgegliedert oder Kooperationen ausgebaut, um Skaleneffekte zu realisieren und personelle Engpässe zu kompensieren. Ein Beispiel ist die Pensionskasse des Deutschen Roten Kreuzes, die Teile ihres operativen Geschäfts sukzessive an die Verka VK Kirchliche Vorsorge übertragen hat. Der operative Übergang wurde Anfang 2025 eingeleitet, die Pensionskasse blieb jedoch rechtlich eigenständig.

Laut Bekanntmachungen der BaFin beendeten 2025 zwei Pensionskassen ihre Geschäftstätigkeit – in einem Fall durch Bestandsübertragung, im anderen durch Liquidation, wobei das verbleibende Vermögen gemäß Satzung bzw. Verteilungsschlüssel an die Versorgungsberechtigten ausgekehrt wurde bzw. wird.

Zusammenfassend verdeutlichen die Beispiele, dass je nach Ausgangslage der Versorgungseinrichtung unterschiedliche Konsolidierungswege genutzt werden — von der Ausgliederung operativer Funktionen und dem Ausbau von Kooperationen über Bestandsübertragungen bis hin zur geordneten Liquidation mit Verteilung des verbleibenden Vermögens.

3. Ausblick ab 2026

Mit dem BRSG II wird ein neuer Absatz 7 in § 3 BetrAVG eingeführt. Künftig können Leistungen, die im Rahmen einer von der Aufsicht (z. B. BaFin) genehmigten Auflösung und in Übereinstimmung mit den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben erbracht werden, abgegolten werden. Für kleinere, rentnerlastige Pensionskassen eröffnet dies neben der Bestandsübertragung oder der Ausgliederung wichtiger Tätigkeiten eine zusätzliche, rechtssichere und gegebenenfalls finanziell attraktive Möglichkeit zur geordneten Abwicklung.

4. Fazit

Zusammenfassend ergibt sich: Die fortschreitende wirtschaftliche Stabilisierung im Jahr 2024 schafft einen finanziellen Rahmen, innerhalb dessen sich seit 2025 die strukturelle Konsolidierung der Pensionskassen fortsetzt. In der Praxis entscheidet meist die Ausgangslage der Versorgungseinrichtung – etwa vorhandene Ressourcen oder Strategie – darüber, welcher Konsolidierungsweg gewählt wird; die Finanzlage allein ist selten ausschlaggebend.
Stabile Kennzahlen 2024: Welche Konsolidierung passt, bestimmt die jeweilige Kassenlage.
Über den/die Autor:in(nen)
Henning Tewes

Principal, Pension Funding Consulting

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