Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge 

14 August 2023

Die Fokusgruppe hat dem öffentlich verwalteten Fonds für die private Altersvorsorge eine Absage erteilt.

Mitte Juli hat die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe private Altersvorsorge ihren Abschlussbericht vorgelegt. Aus Arbeitgebersicht dürften die Vorschläge ein gewisses Aufatmen nach sich ziehen.

Auftrag der Fokusgruppe

Bereits im Koalitionsvertrag wurde ein Prüfauftrag zur privaten Altersvorsorge definiert:

Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge. Den Sparerpauschbetrag wollen wir auf 1.000 Euro erhöhen.

Im November fiel dann der Regierungsbeschluss, mit dem die neu gegründete Fokusgruppe private Altersvorsorge den Prüfauftrag erhielt und in dem die Prüfkriterien definiert wurden.

Kein öffentlich verwalteter Fonds

Bemerkenswert ist, dass die Fokusgruppe mehrheitlich empfiehlt, das im Koalitionsvertrag explizit erwähnte „Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit“ nicht weiterzuverfolgen.

Mehrheitlich heißt: nicht einstimmig.

Der Abschlussbericht enthält als Minderheitsvotum eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, in dem diese Empfehlung bedauert wird.

Nach Veröffentlichung des Abschlussberichtes gab es auch von anderer Seite Kritik an dieser Entscheidung: Vier Mitglieder des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweise“) haben sich in einem Gastbeitrag in der Zeit für einen „Staatsfonds für Deutschland“ und damit gegen die Empfehlung der Fokusgruppe ausgesprochen.

Für Arbeitgeber ist das Thema von Bedeutung, da sie bei einem Staatsfonds als Standardlösung für die private Altersvorsorge als Inkassostelle eingesetzt werden sollten, was zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen würde.

Das hat auch die Fokusgruppe erkannt: „Es wäre daher nur schwer nachvollziehbar, warum die Arbeitgeber auch noch die Administration eines Angebots der privaten Altersvorsorge verantworten sollten.“ Und an anderer Stelle: „Werden Arbeitgeber als Inkassostelle, Berater und Kontrolleure für die private Vorsorge ihrer Arbeitnehmer benutzt, so ergeben sich zwangsweise negative Konsequenzen für das fein austarierte System der betrieblichen Altersversorgung.“

Dem ist zuzustimmen.

Riester 2.0

Die Fokusgruppe empfiehlt, an einer Zulagenförderung der privaten Altersvorsorge festzuhalten. Zwar soll es Vereinfachungen geben (z. B. besser nachvollziehbare Zulageformen, eine vereinheitlichte Kinderzulage, den Ausbau des Berufseinsteigerbonus und eine Vereinfachung der Mindesteigenbeitragsberechnung), aber das Grundprinzip soll mit Ausrichtung auf untere Einkommensgruppen, junge Menschen und Personen mit Kindern beibehalten werden.

Bei den Produkten soll mehr auf realwertorientierte Kapitalanlagen gesetzt werden, Garantien sollen nicht mehr verpflichtend sein. Die Auszahlungsphase soll flexibler gestaltet werden können; für eine Immobilie soll sogar eine vollständige Kapitalisierung möglich sein.

Der letzte Punkt wurde mittlerweile von der Deutschen Aktuarvereinigung scharf kritisiert. DAV-Vorsitzender Max Happacher: „Die Vorschläge laufen darauf hinaus, dass viele Rentner – teilweise mit hohem Pflegebedarf – plötzlich kein Geld mehr haben, weil sie ein Auszahlungsmodell gewählt haben, das nicht lebenslang garantiert ist. Wenn das Modell der Rente in der privaten Altersvorsorge für die breite Bevölkerung untergraben wird, halten wir das für fahrlässig. Das käme staatlich geförderter Altersarmut gleich.“

Weitere Empfehlungen

Für die betriebliche Altersversorgung wären noch die Empfehlungen zu erwähnen, dass die Förderung der privaten Altersvorsorge auch in der bAV nutzbar sein und die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG ausgeweitet werden soll.

Fazit

Aus Sicht der Arbeitgeber sind die Empfehlungen der Fokusgruppe zu begrüßen. Die Fokusgruppe hat sich gegen zusätzliche Aufgaben der Arbeitgeber im Rahmen der privaten Altersvorsorge und gegen eine Konkurrenz zur betrieblichen Altersversorgung ausgesprochen. Auch wenn es bereits Kritik an den Empfehlungen gab, kann sich die Bundesregierung nicht über den Abschlussbericht hinwegsetzen. 

Der öffentlich verwaltete Fonds sollte zumindest für diese Legislaturperiode vom Tisch sein.
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