Flexibel in den Ruhestand – Neue Chancen für Arbeitgeber und Beschäftigte
10 März 2025
Verlieren Sie in den nächsten Jahren wertvolles Know-how durch Renteneintritte? Wie motivieren Sie rentennahe Jahrgänge, entweder vorzeitig auszuscheiden oder im Unternehmen zu bleiben?
Die alte Ordnung gilt nicht mehr
In der Vergangenheit bestand eine strikte Trennung zwischen Arbeitsleben und Rentenphase, was sich auch bei den eingesetzten Instrumenten widerspiegelte. So diente beispielsweise das Zeitwertkonto als Instrument zur Finanzierung eines Vorruhestands, während die Auszahlung der bAV erst mit Renteneintritt begann.
Spätestens seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 gilt diese alte Ordnung nicht mehr. Seitdem wird beim Bezug einer vorgezogenen gesetzlichen Altersrente zugleich erzieltes Erwerbseinkommen nicht mehr angerechnet, unabhängig davon, ob eine Voll- oder Teilrente bezogen wird.
Innovative Kombinationsmöglichkeiten nutzen
Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ermöglicht innovative Kombinationsmöglichkeiten aus Flexirente, bAV und Zeitwertkonten. Diese Optionen bieten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand und helfen gleichzeitig, die Expertise der Beschäftigten im Unternehmen zu halten (s. hierzu auch unseren Beitrag auf Pension Industries „From nine to five till ninetyfive“).
Arbeitgeber sollten die neuen Möglichkeiten aktiv nutzen, um ihre personalpolitischen Zielsetzungen zu erreichen. Eine gründliche Bestandsaufnahme bestehender Modelle und die Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen sind unerlässlich.
Erfahren Sie in unserem Webcast am 3. April 2025, wie Sie durch flexible Rentenübergangsmodelle den Ruhestand Ihrer Beschäftigten aktiv gestalten können und gleichzeitig den Herausforderungen des Fachkräftemangels begegnen können.
Senior Consultant Wealth Consulting, Mercer Deutschland