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Der Durchführungsweg Pensionsfonds im Jahr 2024: Wachstum auf niedrigem Niveau 

27 Februar 2026

Die BaFin-Statistik der Pensionsfonds  bestätigt sinkende Bruttobeiträge und ein moderates Wachstum der Bilanzsumme im Durchführungsweg Pensionsfonds im Jahr 2024.

Stetig sinkende Wachstumsraten der Bruttobeiträge

Die verdienten Bruttobeiträge, also die liquiden Mittel, die tatsächlich neu in den Durchführungsweg Pensionsfonds geflossen sind, beliefen sich 2024 auf 1,7 Mrd. € — ein Rückgang im vierten Jahr in Folge. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 lagen die Bruttobeiträge noch bei 7,4 Mrd. € und im Jahr 2023 bei 3,6 Mrd. €. Die Bruttobeiträge machten im Jahr 2024 nur noch etwa 2,8 % der Bilanzsumme aus (2020 noch 13,3 %). Diese Entwicklung markiert eine strukturelle Abschwächung des Interesses an Pensionsfonds gegenüber der Niedrigzinsperiode in den späten 2010er und frühen 2020er Jahre.

Wesentliche Ursachen sind das gestiegene Zinsniveau und die schwächere konjunkturelle Lage. Höhere Zinsen reduzieren die bilanziellen Verpflichtungswerte und damit den Ausfinanzierungsdruck. Zwar sinkt ebenso der Kapitalbedarf für Ausfinanzierungen. Dennoch führen diese Effekte nicht automatisch zu mehr Übertragungen in Pensionsfonds. Darüber hinaus reduziert die angespannte Liquiditätslage vieler Unternehmen aufgrund der anhaltend schwachen konjunkturellen Entwicklung die Bereitschaft zur weiteren Ausfinanzierung der betrieblichen Altersversorgung.

Die verdienten Bruttobeiträge der Pensionsfonds sind volatil: Einzelne Jahre werden durch hohe Einmalzahlungen aus Übertragungen (z. B. Ausfinanzierungen von Direkt- oder Unterstützungskassenzusagen) dominiert. Fehlen diese Einmalbeiträge, werden laufende Beiträge und Nachdotierungen (z. B. zur Finanzierung von Rentenanpassungen) bedeutender. Allerdings erlauben die veröffentlichen Bruttobeiträge keine detaillierte Aufschlüsselung nach Einmal‑ und. laufenden Beiträgen.

In der folgenden Grafik sind die verdienten Bruttobeiträge seit 2002 (Etablierung der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg in der deutschen bAV) dargestellt:  

Die gestrichelte Linie (der gleitende Durchschnitt der letzten fünf Perioden) zeigt das in der Niedrigzinsphase recht starke, aber nunmehr etwas nachlassende Interesse an Pensionsfondslösungen. Ob diese Stagnation in den nächsten Jahren anhält, muss sich erst noch zeigen, finanzwirtschaftlich gibt es jedenfalls weiterhin viele gute Gründe, die für den Pensionsfonds sprechen.

Moderates Wachstum der Bilanzsumme

Die Bilanzsumme aller Pensionsfonds stieg 2024 auf rund 60,6 Mrd. € (2023: 59,0 Mrd. €, 2022: 55,0 Mrd. €), der Höchststand von 61,4 Mrd. € aus dem Jahr 2021 konnte noch nicht ganz wieder erreicht werden, wie die folgende Grafik verdeutlicht:

Der Zuwachs von 1,6 Mrd. € resultierte vollständig aus den verdienten Bruttobeiträgen (1,7 Mrd. €). Dem positiven Saldo der Kapitalanlageerträge - im Wesentlichen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern – in Höhe von 3,3 Mrd. € (Vorjahr 3,6 Mrd. €) standen Rentenzahlungen in Höhe von 3,4 Mrd. € gegenüber (Vorjahr 3,3 Mrd. €).

Die nicht‑versicherungsförmigen Pensionsfondslösungen dominieren weiterhin: 93 % der Pensionsfondstechnischen Rückstellungen (ca. 56 Mrd. €) entfallen auf die Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern; die versicherungsförmige Deckungsrückstellung für eigene Rechnung beträgt rund 4 Mrd. € (7 %).

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 

Das Bild der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko hat sich nur wenig verändert. Die Erträge beliefen sich auf 3,3 Mrd. € (2023: 3,6 Mrd. €). Der Großteil entfällt auf nicht realisierte Gewinne im Zeitwert (2,7 Mrd. €, 2023: 3,2 Mrd. €); nicht realisierte Verluste lagen bei lediglich 0,1 Mrd. €. Laufende Erträge blieben bei etwa 0,6 Mrd. €, laufende Aufwendungen bei ca. 20 Mio. €.

Die von der BaFin ausgewiesene Reinverzinsung der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern[1] lag 2024 bei 5,9 % (2023: 6,9 %). Diese Kennzahl ist – ähnlich wie die laufende Verzinsung – nur eingeschränkt aussagekräftig, da sie Übertragungsstichtage bei Einmalbeiträgen nicht berücksichtigt. Je größer und je später im Geschäftsjahr Einmalbeiträge anfallen, desto stärker unterschätzt die Kennzahl den tatsächlichen Anlageerfolg.

Die Struktur der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko bleibt stark auf Investmentanteile konzentriert (unverändert 90 %). Verträge bei Lebensversicherern liegen bei etwa 6 %, Aktien bei 2 %, Ausleihungen an verbundene Unternehmen bei nur 0,2 %. Direktanlagen (Immobilien, Anleihen, Beteiligungen) und Bankeinlagen spielen weiterhin eine untergeordnete Rolle.

Erträge und nicht realisierte Gewinne abzgl. der Aufwendungen sowie der nicht realisierten Verluste aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Prozent des arithmetischen Mittels der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

[1] Erträge und nicht realisierte Gewinne abzgl. der Aufwendungen sowie der nicht realisierten Verluste aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Prozent des arithmetischen Mittels der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Kapitalanlagen für eigene Rechnung

Für das versicherungsförmige Geschäft und die Eigenmittel betrug die Reinverzinsung 2,2 % (2023: 1,9 %, 2022: 1,7 %). Die Struktur hat sich dabei verschoben: Der Anteil festverzinslicher Inhaberschuldverschreibungen stieg gegenüber dem Vorjahr um circa fünf Prozentpunkte auf 42 % (er lag Ende 2022 noch bei 32 %), während Lebensversicherungsverträge von 46 % (Ende 2022) auf 37 % sanken. Namensschuldverschreibungen machen ca. 11 %, Investmentanteile etwa 5 % der Kapitalanlagen für eigene Rechnung aus.

Weitere interessante Fakten

Die BaFin-Statistik weist unverändert 35 Pensionsfonds aus.

Ebenfalls sehr stabil zeigt sich die Entwicklung des Bestands an Versorgungsverhältnissen: knapp 1,4 Mio. Begünstigte haben Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung von einem Pensionsfonds, der Bestand wuchs im Jahr 2024 um ca. 30 Tsd. Versorgungsverhältnisse, dies ist etwas geringer als im Durchschnitt der jüngsten Zeit (ca. 50 bis 60 Tsd. p.a.). Darüber hinaus sind 1/3 der Begünstigten Frauen, auch diese Quote verändert sich praktisch nicht, und ca. 30 % der Begünstigten sind Leistungsempfänger, ebenfalls seit einigen Jahren nahezu unverändert.  

Fazit

Die Entwicklung des Jahres 2024 bestätigt eine anhaltende Abschwächung des Interesses an Pensionsfondslösungen gegenüber der Niedrigzinsphase, während der sich Übertragungen insbesondere nach HGB aufwandsminimierend auswirkten. Unter Nutzung der planmäßigen Pensionsfondsfinanzierung und des handelsrechtlichen Passivierungswahlrechts konnten ansonsten notwendige rechnerische Aufwendungen aufgrund des sinkenden Rechnungszinssatzes nämlich vermieden werden.

Aber auch bei einem höheren Rechnungszins sind Ausfinanzierungen attraktiv, da der Zinsaufwand durch zusätzliche Ausfinanzierungsmaßnahmen reduziert werden kann. Daneben kann die Auslagerung auf einen Pensionsfonds auch die internen Verwaltungsprozesse rund um die Administration und Payroll von betrieblicher Altersversorgung erheblich vereinfachen, da diese Tätigkeiten durch den Pensionsfonds gestellt werden und Unternehmen die entsprechende Expertise und Infrastruktur somit nicht mehr selbst vorhalten müssen.

Steuerliche Vorteile allein scheinen derzeit nicht ausreichend attraktiv: Zwar kann der über die steuerlich aufzulösende Rückstellung hinausgehende Teil eines Einmalbeitrags über zehn Jahre als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, doch sind die damit verbundenen steuerlichen Vorzieheffekte offenbar zu gering, um Pensionsfondslösungen zu motivieren.

Ein weiteres Argument für Übertragungen auf Pensionsfonds ist die reduzierte Beitragsbemessungsgrundlage zur Insolvenzsicherung (bei Pensionsfonds nur rund 20 % gegenüber Direkt- bzw. Unterstützungskassenzusagen). Aktuell verharrt der PSV-Beitrag auf einem niedrigen Niveau (2025: 1,2 ‰; 2024: 0,4 ‰) deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt, sodass die Einsparpotenziale begrenzt sind. Sollte die aktuell stagnierende wirtschaftliche Entwicklung und der vielfach beklagte Reformstau in Deutschland jedoch zu einem Anstieg der Insolvenzen von insolvenzsicherungspflichtigen Unternehmen führen, könnten steigende PSV Beiträge den Anreiz zu Pensionsfondsübertragungen wieder stärken.

Für die kommenden Jahre ist dennoch mit weiteren Übertragungen zu rechnen, allerdings voraussichtlich nicht mehr in dem Umfang wie während der Niedrigzinsjahre. Aus Sicht der Praxis bleiben Pensionsfonds weiterhin eine attraktive Lösung, HGB-Aufwand der betrieblichen Altersversorgung zu verstetigen und besser planbar zu gestalten.

Über den/die Autor:in(nen)
Dr. Bernhard Holwegler

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