Der Zins fällt und fällt und fällt
21 August 2019
Nach der Zinsentwicklung des ersten Halbjahres hatte ich damit gerechnet, dass nun langsam eine Korrektur nach oben erfolgen müsste. Ich habe mich getäuscht. Auch im Juli ist das Zinsniveau gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar wieder deutlich um fast einen Viertel Prozentpunkt. Die Entwicklung ist besorgniserregend.
Über die Frage des negativen Rechnungszinssatzes hatte ich bereits im Juli geschrieben . Mittlerweile liefert die Mercer Yield Curve für IAS 19 bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit von drei Jahren einen leicht negativen Rechnungszins. Das könnte beispielsweise bei Altersteilzeitbewertungen eine Rolle spielen.
Bei den für Pensionsverpflichtungen üblichen Laufzeiten von 15-25 Jahren liegen wir zwar noch im deutlich positiven Bereich, der Rückgang ist aber dennoch dramatisch. Während der Rechnungszins zum 31.12.2018 bei einer Duration von 15 Jahren noch knapp über 2 % lag, liegt er nun bei nur noch 1,1 %.
Was das für Auswirkungen hat, hängt sehr stark von der Bestandsstruktur ab. Die Unternehmen müssen damit rechnen, dass die Pensionsverpflichtungen um 15 % bis 30 % ansteigen. Diese Änderung wird nach IAS 19 erfolgsneutral erfasst.
Nach HGB fällt der Zinsrückgang wegen der Durchschnittsbildung über zehn Jahre deutlich geringer aus. Während wir zum 31.12.2018 noch einen Rechnungszins von 3,21 % hatten, erwarten wir für den 31.12.2019 nur noch 2,72 %. Dieser Rückgang war zum größten Teil zu erwarten. Allerdings lag die Prognose für den 31.12.2019 im Januar noch bei 2,80 %.
Was beim HGB-Abschluss besonders schmerzt: Die Auswirkungen der Rechnungszinsänderung sind erfolgswirksam zu erfassen und belasten das Jahresergebnis. Steuerlich dürfen sie dagegen nicht erfasst werden .
Bleibt zu hoffen, dass es in den nächsten Monaten bis zum Jahresende noch zu einer Erholung des Zinsniveaus kommt. Unternehmen mit einem Bilanzstichtag zum 30.9.2019 werden sich aber wohl auf eine schmerzliche Erhöhung der Pensionsrückstellungen einstellen müssen.