Studie zur Vorstandsvergütung
Institutionelle Investoren und ihre Erwartungen an die Vorstandsvergütung
Eine Analyse der Abstimmungsrichtlinien der 30 größten Investoren im DAX von Mercer | hkp///group
Seit Umsetzung des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) in 2020 sind börsennotierte Unternehmen in Deutschland gemäß § 120a Abs. 1 AktG verpflichtet, ihr Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder mindestens alle vier Jahre zur Billigung auf der Hauptversammlung vorzulegen (Say on Pay).
Vor dem Hintergrund der großen Anzahl neuer, in der Hauptversammlungssaison 2024/25 vorgelegter Vergütungssysteme analysiert die aktuelle Mercer | hkp///group Studie die Abstimmungsrichtlinien der 30 wichtigsten institutionellen Investoren im DAX sowie der Stimmrechtsberater Glass Lewis und ISS – mit einem besonderen Fokus auf Transparenz, Verständlichkeit und handlungsleitenden Erwartungen zur Vergütung des Vorstands.
„Unsere Studie ist eine wichtige Informationsquelle zu den investorenspezifischen Kriterien für ein Say on Pay. Aufsichtsräten und deren unterstützenden Funktionen kann sie als zuverlässiger Leitfaden in der Festlegung der Vorstandsvergütung dienen.“
Regine Siepmann
Partner Mercer | hkp///group