DCGK: Stellungnahme Marsh hkp group Board Advisory
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat im August 2026 das Konsultationsverfahren zur Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex eröffnet.
Ziel der Überarbeitung ist eine schlankere und international anschlussfähigere Kodex-Struktur, die auf starken Prinzipien basiert, ohne neue Empfehlungen oder Anregungen und ohne Mehrbelastung für die Praxis.
Die Marsh hkp group Board Advisors begrüßen dieses Ziel ausdrücklich. Gleichzeitig sehen die Expertinnen und Experten bei einigen der vorgeschlagenen Streichungen und Umformulierungen die Gefahr, dass damit Klarheit, Steuerungswirkung und Transparenz verloren gehen.
In der am 4. September 2026 von Marsh hkp group eingereichten Stellungnahme wird Stellung insbesondere zu folgenden Aspekten genommen:
▸ Kompetenzprofil & Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats (C.1)
▸ Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats (D.1)
▸ Veröffentlichungsfrist des Vergütungsberichts (F.2)
▸ Rolle der Maximalvergütung bei der Festlegung der Vorstandsvergütung (Grundsatz 24)
▸ Angemessenheit und Vergütungsrelationen als Prüfmaßstab (G.2)
▸ Nachvollziehbarkeit der Zielerreichung – Pay-for-Performance (G.6-E)
▸ Aktienbasierung der Vergütung: „substanziell" statt „überwiegend" (G.7-E)
Darüber wird angeregt, Aktienkaufverpflichtungen für Aufsichtsratsmitglieder sowie den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Aufsichtsrat künftig ausdrücklich im Kodex zu adressieren.
Partner, Marsh hkp group
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Executive Principal, Marsh hkp group
Executive Principal, Marsh hkp group
Senior Principal, Marsh hkp group