Berufsständische Versorgungswerke: Regulierung & Risikomanagement
18 Mai 2026
Berufsständische Versorgungswerke sind öffentlich‑rechtlich organisierte Versorgungseinrichtungen in Deutschland für Angehörige freier Berufe wie etwa Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Architekt:innen oder Apotheker:innen. Sie werden auf Landesebene durch Gesetz errichtet und übernehmen für ihre Mitglieder die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Systematisch zählen sie zur ersten Säule der Altersvorsorge, da die Mitgliedschaft in der Regel obligatorisch ist und sie – ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung – eine grundlegende Pflichtversorgung sicherstellen. Zugleich ersetzen sie üblicherweise die Pflichtversicherung in und damit auch die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Anders als diese erbringen berufsständische Versorgungswerke ihre Leistungen nicht im Umlaufverfahren, sondern im Wege der Kapitaldeckung und investieren dementsprechend die ihnen zugeflossenen Beiträge aktiv am Kapitalmarkt.
Mit einem Kapitalanlagevolumen von ca. 300 Mrd. Euro zählen berufsständische Versorgungswerke zu den bedeutensten institutionellen Investoren in Deutschland. Ihre volkswirtschaftliche Relevanz ist somit hoch. Zum Vergleich: Pensionskassen und Pensionsfonds als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) verwalten gemeinsam Vermögen in einer ähnlichen Größenordnung. Damit stehen die Versorgungswerke hinsichtlich ihrer Kapitalmarktbedeutung den EbAV nicht nach, unterscheiden sich gleichzeitig jedoch grundsätzlich in ihrer rechtlichen Einordnung, Aufsichtssystematik und historisch gewachsenen Struktur.
Aufsicht, Regulierung und steigende Erwartungen
Risikomanagement als zentraler Steuerungsfaktor
Vor diesen Hintergrund gewinnt das Risikomanagement weiter an Bedeutung. Gefordert ist ein ganzheitlicher Ansatz, der alle wesentlichen Risiken – insbesondere Kapitalmarkt‑, Zins‑, Liquiditäts‑, Langlebigkeits‑ und operationelle Risiken – systematisch identifiziert, bewertet, steuert und überwacht. Klare Zuständigkeiten, belastbare Risikotragfähigkeitskonzepte, regelmäßige Kapitalanlage-Stresstests sowie eine transparente Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsgremien gelten zunehmend als Mindeststandard.
Diese Entwicklung ist auch vor dem Hintergrund der erheblichen finanziellen Probleme vereinzelter Versorgungswerke in der jüngeren Vergangenheit zu sehen. Ursachen waren unter anderem die langanhaltende Niedrigzinsphase, (zu) ambitionierte Rechnungszinsen, unzureichend diversifizierte Kapitalanlagen sowie Defizite in Governance‑ und Steuerungsstrukturen. In der Folge gerieten Leistungszusagen und die finanzielle Stabilität einzelner Einrichtungen unter Druck – verbunden mit entsprechenden Eingriffen der Rechtsaufsicht und Vertrauensverlusten bei den Mitgliedern.
ABV‑Leitfaden und Einführung eines Prädikats
Nicht zuletzt als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) Ende vergangenen Jahres ein freiwilliges ABV‑Prädikat eingeführt. Es dient als Qualitäts- und Vertrauenssignal und dokumentiert, dass ein Versorgungswerk definierte Mindeststandards in Governance, Risikomanagement und Kapitalanlage erfüllt. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, die interne Steuerungsqualität zu erhöhen und das Vertrauen der Mitglieder sowie der Aufsicht zu stärken.
Flankierend zum Prädikat existiert schon seit mehreren Jahren der ABV‑Leitfaden Risikomanagement. Dieser verfolgt das Ziel, den Versorgungswerken einen praxisorientierten Orientierungsrahmen für ein angemessenes, proportional ausgestaltetes Risikomanagement an die Hand zu geben. Der Leitfaden beschreibt, wie Risiken ganzheitlich identifiziert, bewertet, gesteuert und überwacht werden können und betont die Bedeutung einer klaren Governance, einer konsistenten Risikostrategie sowie der Verknüpfung von Kapitalanlage, Verpflichtungsstruktur und Risikotragfähigkeit. In Kombination sollen Prädikat und Leitfaden eine branchenweite Mindestharmonisierung fördern, präventiv wirken und dazu beitragen, strukturelle Schwächen frühzeitig zu erkennen – ohne eine formale staatliche Aufsicht zu ersetzen.
Parallelen zur EbAV‑Regulierung und regulatorische Lückenanalysen
Inhaltlich bestehen zahlreiche Schnittmengen zwischen den Anforderungen an Versorgungswerke und der EbAV‑Regulierung. Exemplarisch an der Stelle genannt seien das Bafin‑Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation (MaGo EbAV, Rundschreiben R 08/2020 (VA)) sowie das Kapitalanlage‑Rundschreiben zur Anlageverordnung (Rundschreiben R 11/2017 (VA)), welche einen bewährten Rahmen für Governance, Risikomanagement und Kapitalanlage bieten und Orientierungshilfe geben können, um die Einhaltung der zunehmend steigenden regulatorischen Anforderungen und die Erwartungshaltung der Mitglieder an eine sichere, tragfähige und solide Altersversorgung proportional angemessen in den Versorgungswerken sicherzustellen. Themen wie die Einführung von Schlüsselfunktionen, klare Zuständigkeiten, dokumentierte Entscheidungsprozesse, Stresstests und eine an der Risikotragfähigkeit ausgerichtete Kapitalanlage sind dabei bewährte Ansätze.
Häufig verweisen schon jetzt die jeweiligen Landesaufsichten auf die für EbAV geltenden Anforderungen bzw. orientieren sich an den aufsichtsrechtlichen Grundsätzen der Bafin.
Eine regulatorische Lückenanalyse ermöglicht es berufsständischen Versorgungswerken, ihre bestehenden Strukturen systematisch mit diesen bewährten Standards zu vergleichen. Ziel sollte hierbei keine rein schematische Übernahme von EbAV‑Vorgaben der Bafin sein, sondern eine risikoorientierte, proportionale Annäherung im Rahmen der jeweiligen landesaufsichts-rechtlichen Regelungen. Auf dieser Basis lassen sich Handlungsfelder priorisieren – etwa bei der Weiterentwicklung von Risikomanagementprozessen, der Schärfung der Kapitalanlage‑Governance, der Durchführung von Kapitalanlage‑Stresstests, der Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten oder der Überarbeitung interner Regelwerke. Dies erhöht die Resilienz gegenüber Kapitalmarktverwerfungen, stärkt die langfristige Zukunftsfähigkeit und hilft, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Wir unterstützen berufsständische Versorgungswerke beratend bei der Weiterentwicklung von Governance‑, Risiko‑ und Kapitalanlagestrukturen, insbesondere dort, wo regulatorische Anforderungen, Kapitalmarktumfeld und interne Ressourcen zunehmend komplexer werden.
Risikomanagement ist für berufsständische Versorgungswerke längst kein reines Kontrollinstrument mehr, sondern ein zentraler Bestandteil der langfristigen Leistungsfähigkeit.
Principal, Pension Funding Consulting