Ein neues Kapitel beginnt

Kommunikation & Berichterstattung: adressatengerecht und professionell

Unterstützung adressatengerechter Kommunikation und Berichterstattung gegenüber Share- und Stakeholdern sowie der Öffentlichkeit

Seit der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat das Mitspracherecht der Aktionäre in der Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Gemäß § 78b AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung der vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungspolitik für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung der Vergütungspolitik, mindestens jedoch alle vier Jahre. Darüber hinaus beschließt die Hauptversammlung jährlich über die Billigung des nach § 78cAktG erstellten Vergütungsberichts. 

Es gilt, zahlreiche regulatorisch geforderte Pflichtangaben zu berücksichtigen und transparent darzulegen. Hinzu kommen Berichtspflichten aus anderen Bereichen wie dem Nachhaltigkeitsreporting (CSRD und ESRS). Überschneidungen mit den im Vergütungsbericht teilweise ohnehin zu berücksichtigenden Angaben sind zu identifizieren, um einerseits eine einheitliche Berichterstattung zu gewährleisten, anderseits aber auch Doppelangaben zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund ist eine adressatengerechte Niederschrift der Vergütungspolitik und die entsprechende Gestaltung nachfolgender Vergütungsberichte erforderlich, die nicht zuletzt die Erwartungen der Investoren und Stimmrechtsberater vollumfänglich berücksichtigt. Zudem sollten die Interessen und das Feedback relevanter Aktionäre bereits im Vorfeld der Hauptversammlung aufgenommen und adressiert werden.

Die Mercer | hkp///group Corporate Governance Advisors verfügen auch in diesem Kontext über tiefgehende Expertise und greifen auf langjährige, umfassende Projekterfahrungen zurück. Sie stehen in allen Belangen der Kapitalmarktkommunikation und professionellen Begleitung von Hauptversammlungen zur Verfügung.

Unsere Unterstützung umfasst dabei u.a.:

  • Niederschrift der Vergütungspolitik nach § 78a AktG
  • Erstellung des Vergütungsberichts nach § 78c AktG
  • Kommunikationsunterlagen zur Hauptversammlung, z. B. Investorenpräsentationen, Redemanuskript, Q&A-Kataloge, Roadshow-Präsentationen
  • Backoffice-Support in der Hauptversammlung
  • Corporate Governance Bericht
  • Kommunikationsunterlagen an die Berechtigten
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