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Last updated: 15 September 2010 Written by: Richard Nicka
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Immer mehr Pensionskassen erwägen, die Rentenadministration und weitere aufwändige Kernaufgaben an externe Anbieter auszulagern, um Effizienzsteigerungen zu erzielen, den strengen regulatorischen Anforderungen der BaFin gerecht zu werden und eine qualitativ hochwertige Betreuung der Mitglieder sicher zu stellen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, diese Aufgaben an eine große Pensionskasse mit entsprechenden Kapazitäten zu übertragen. Gerade für Pensionskassen, die ihre Unabhängigkeit bewahren wollen, kann jedoch die Auslagerung an einen unabhängigen externen Leistungsanbieter eine sinnvolle und attraktive Lösung darstellen. Im Fall der Babcock Pensionskasse führte eine Zwangslage im Jahr 2009 zu der Entscheidung, die komplette Bestandsverwaltung, die aktuarielle Betreuung, das Risikomanagement und die Buchhaltung an einen externen Dienstleister zu übertragen.
Unter welchen Voraussetzungen diese Entscheidung getroffen wurde, welche Kriterien bei der Anbieterauswahl eine Rolle spielten und wie die Übertragungsarbeiten erfolgten, zeigt ein Praxisbericht, der jetzt in der Zeitschrift Personalwirtschaft erschienen ist. |
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